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   OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 5 W (Lw) 6/11   

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https://dejure.org/2012,13634
OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 5 W (Lw) 6/11 (https://dejure.org/2012,13634)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.04.2012 - 5 W (Lw) 6/11 (https://dejure.org/2012,13634)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. April 2012 - 5 W (Lw) 6/11 (https://dejure.org/2012,13634)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs der ungesunden Verteilung von Grund und Boden i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 GrdStVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrdStVG § 9 Abs. 1 Nr. 1; GrdStVG § 9 Abs. 2
    Begriff der ungesunden Verteilung von Grund und Boden i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 GrdStVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 5 W (Lw) 6/11
    Unerheblich für die Qualifikation der Beteiligten zu 5. als Vollerwerbslandwirt ist, dass sie ihren landwirtschaftlichen Betrieb in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreibt (vgl. BGH AuR 2011, 287 = NJW-RR 2011, 521, juris Rn. 17 f.).

    Um Landwirt zu sein, bedarf es der Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit, die eine auf Bodenbewirtschaftung beruhende planmäßige Aufzucht von Pflanzen oder eine damit verbundene Tierhaltung zum Gegenstand hat (§ 1 Abs. 4 S. 2 ALG; BGH, AuR 2011, 287 = NJW-RR 2011, 521, juris Rn. 12).

    In dem von der Beteiligten zu 1. zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. November 2010 - BLw 14/09 - hat dieser entschieden, dass der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch ein nicht selbst Landwirtschaft betreibendes Unternehmen nur unter den engen Voraussetzungen einer sogenannten Betriebsaufspaltung einem Erwerb durch einen Landwirt gleichzustellen ist.

    Voraussetzung dafür ist, dass eine sachliche und personelle Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft besteht, bei der die Überlassung der Grundstücke an das landwirtschaftliche Unternehmen sichergestellt ist, und die hinter den Unternehmen stehenden Personen auch den einheitlichen Willen haben, Landwirtschaft zu betreiben (AuR 2011, 287 = NJW-RR 2011, 521, juris Rn. 23 f.).

  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 5 W (Lw) 6/11
    Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 GrdstVG vorliegt, ist, ob die Veräußerung Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht; hierfür sind insbesondere die Agrarberichte der Bundesregierung nach § 5 LwG heranzuziehen (BGHZ 112, 86, juris Rn. 7; Senat, Beschluss v. 26. Februar 2009 - 5 W [Lw] 9/08, juris Rn. 26).

    (2) Eine Verschlechterung der Agrarstruktur ist in der Regel anzunehmen, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt, sein Betrieb leistungsfähig und aufstockungswürdig ist und er zum Erwerb des Grundstücks nach den Bedingungen des Kaufvertrages bereit und in der Lage ist (BGHZ 112, 86, juris Rn. 8; 94, 292, juris Rn. 9; Senat a. a. O., juris Rn. 27).

    28 (b) (aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (eingehend BGHZ 112, 86, juris Rn. 14 ff.) ist entsprechend den gewandelten Zielvorstellungen der Agrarpolitik und aus verfassungsrechtlichen Erwägungen ein leistungsfähiger Nebenerwerbslandwirt einem Vollerwerbslandwirt gleichzustellen.

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 5 W (Lw) 6/11
    Zwar ist das Erwerbsinteresse des Vollerwerbslandwirts wie der Beteiligten zu 5. gegenüber einem Nichtlandwirt dann nicht vorrangig, wenn der Grundstücksverkauf an diesen im Rahmen eines im Agrarbericht der Bundesregierung aufgeführten und mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekts zur Erhaltung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft erfolgt; dann nämlich stehen sich der Naturschutz und die Förderung der Landwirtschaft auf gleicher Höhe gegenüber, und es obliegt weder der Genehmigungsbehörde noch den Landwirtschaftsgerichten, für mehrere miteinander konkurrierende Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen eine Rangfolge aufzustellen (BGHZ 94, 292, juris Rn. 12; AgrarR 1997, 154 = NJW-RR 1997, 336, juris Rn. 10; Senat, a. a. O., juris Rn. 29).

    Das begründete Interesse des Vollerwerbslandwirts am Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke dringt gegenüber dem Erwerbsinteresse des Nichtlandwirts letztlich nur dann nicht durch, wenn der Flächenerwerb des Nichtlandwirts zum Zwecke des Naturschutzes zugleich der Durchsetzung einer konkreten staatlich befürworteten und nach dem Agrarbericht förderungswürdigen Maßnahme dient (BGHZ 94, 292, juris Rn. 16; AgrarR 1997, 154 = NJW-RR 1997, 336, juris Rn. 8; Senat a. a. O.).

    (2) Eine Verschlechterung der Agrarstruktur ist in der Regel anzunehmen, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt, sein Betrieb leistungsfähig und aufstockungswürdig ist und er zum Erwerb des Grundstücks nach den Bedingungen des Kaufvertrages bereit und in der Lage ist (BGHZ 112, 86, juris Rn. 8; 94, 292, juris Rn. 9; Senat a. a. O., juris Rn. 27).

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 25/96

    Genehmigungsfähigkeit eines Grundstückskaufs zur Verwirklichung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 5 W (Lw) 6/11
    Zwar ist das Erwerbsinteresse des Vollerwerbslandwirts wie der Beteiligten zu 5. gegenüber einem Nichtlandwirt dann nicht vorrangig, wenn der Grundstücksverkauf an diesen im Rahmen eines im Agrarbericht der Bundesregierung aufgeführten und mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekts zur Erhaltung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft erfolgt; dann nämlich stehen sich der Naturschutz und die Förderung der Landwirtschaft auf gleicher Höhe gegenüber, und es obliegt weder der Genehmigungsbehörde noch den Landwirtschaftsgerichten, für mehrere miteinander konkurrierende Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen eine Rangfolge aufzustellen (BGHZ 94, 292, juris Rn. 12; AgrarR 1997, 154 = NJW-RR 1997, 336, juris Rn. 10; Senat, a. a. O., juris Rn. 29).

    Das begründete Interesse des Vollerwerbslandwirts am Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke dringt gegenüber dem Erwerbsinteresse des Nichtlandwirts letztlich nur dann nicht durch, wenn der Flächenerwerb des Nichtlandwirts zum Zwecke des Naturschutzes zugleich der Durchsetzung einer konkreten staatlich befürworteten und nach dem Agrarbericht förderungswürdigen Maßnahme dient (BGHZ 94, 292, juris Rn. 16; AgrarR 1997, 154 = NJW-RR 1997, 336, juris Rn. 8; Senat a. a. O.).

  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 5 W (Lw) 6/11
    Der Käufer kann dem Siedlungsunternehmen dessen Rechtsstellung, die es durch die Ausübung des Vorkaufsrechts erlangt hat, nicht dadurch wieder entziehen, dass er erst im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens zur Prüfung seiner gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts erhobenen Einwendungen die Voraussetzungen herbeiführt, unter denen die Behörde die Veräußerung an ihn hätte genehmigen müssen (BGH AuR 2007, 55 = NJW-RR 2006, 1245, juris Rn. 22; Senat, a. a. O.).
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 2/02

    Dringlichkeit des Aufstockungsbedarfs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 5 W (Lw) 6/11
    "Dringend" ist der Aufstockungsbedarf, wenn eine gesteigerte Notwendigkeit für den Erwerb nach wirtschaftlichen und agrarstrukturellen Gesichtspunkten zu bejahen ist (BGH AgrarR 2002, 320 = NJW-RR 2002, 1170, juris Rn. 9; AgrarR 2002, 254 = NJW-RR 2002, 1170, juris Rn. 9; Senat a. a. O.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17

    Zur Grundrechtsfähigkeit inländischer juristischer Personen mit Sitz außerhalb

    Ebenso stellt sich die Lage in der obergerichtlichen Rechtsprechung dar (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 - Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 - Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I -10 W 27/12 -, alle Juris).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Entwicklung von der staatlichen Befürwortung und (finanziellen) Förderung des Naturschutzprojekts als Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Grundstückserwerbs (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 -, Juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 -, Juris) hin zur bloßen Förderungswürdigkeit oder Förderungsfähigkeit der Maßnahme (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 -, Juris; Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 -, Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I -10 W 27/12 -, Juris) festzustellen.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der Genehmigung für Veräußerung

    Ebenso stellt sich die Lage in der obergerichtlichen Rechtsprechung dar (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 - Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 - Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I - 10 W 27/12 -, alle Juris).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Entwicklung von der staatlichen Befürwortung und (finanziellen) Förderung des Naturschutzprojekts als Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Grundstückserwerbs (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 -, Juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 -, Juris) hin zur bloßen Förderungswürdigkeit oder Förderungsfähigkeit der Maßnahme (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 -, Juris; Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 -, Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I - 10 W 27/12 -, Juris) festzustellen.

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